Er wundert sich darüber, dass [seitens der bc.________ Firmen] (1) jeweils Akontorechnungen über CHF 150‘000.00 gestellt worden seien und dass (2), wie nun aus den Abrechnungen ersichtlich gewesen sei, nicht eine Pauschale abgerechnet, sondern der Sockelbetrag von CHF 110‘000.00 auf CHF 120‘000.00 angehoben worden sei. Der Beschuldigte 1 geht in der Folge dazu über, drei Varianten aufzuzeigen, aus welchen die Gegenseite wählen könne. Bei allen Varianten geht es um einen Ausgleich der Mittel, welche die E.________ AG an die im Einflussbereich von R.________ stehenden bc.________ Firmen zu viel bezahlt habe.