23 In einem zweiten Punkt greift der Beschuldigte 1 in der besagten Mail die «Pauschalen-Problematik» auf und rekapituliert die mit Vereinbarung vom 29. Mai/26. Juni 2010 geregelten Punkte («Grundsatz: 50:50, alles wird gemeinsam entschieden und Gewinn wird geteilt»; Pauschalen von je CHF 120'000.00 für seine und die sich im ehemaligen Besitz von R.________ befindlichen bc.________ Firmen). Er wundert sich darüber, dass [seitens der bc.