05 001 012 Z. 402 f.). Nachdem er bei seiner zweiten Einvernahme weitgehend die Aussagen verweigert hatte (pag. 05 001 063 ff.), las er zu Beginn der dritten Befragung eine Stellungnahme vor (pag. 05 001 127 Z. 20 ff.) und äusserte sich danach wiederum ausweichend: Er könne weder sagen, warum gerade CHF 600'000.00 transferiert worden seien,