Viel einfacher und transparenter wäre es gewesen, die Befürchtung in den Verwaltungsrat zu tragen, um dort geeignete Vorkehrungen zu treffen. Indem die beiden Beschuldigten dies nicht taten, sondern das neu erstellte Konto für sich behielten und bei einer konkreten Anfrage zu den bestehenden Konten bzw. den aktuellen Kontoständen gar aktiv verheimlichten (besagte E-Mail vom Beschuldigten 2 an den Beschuldigten 1 vom 16. Dezember 2010, pag. 3044 071), entsteht der Eindruck, dass es ihnen nicht in erster Linie darum ging, die E.________ AG vor R.___