) über ein Missverständnis in der Handhabung der Pauschalleistungen gesprochen, welches bereinigt werden müsse. Beide schienen dabei aber nach wie vor vom Vorgehen überzeugt, welches mit der Absichtserklärung in Angriff genommen und mit der Geheimvereinbarung fortgesetzt worden war. Daraufhin deutet zumindest, dass beide Parteien betonten, der Fokus müsse auf einer fairen Lösung für das Jahr 2011 liegen. Nur wenige Tage später sprach dann aber der Beschuldigte 1 in einer Mail vom 3. November 2010 an Rechtsanwalt Q.________ (mit Kopie an X.________) von einer Trennung und bot R.________ seine Aktien zum Kauf an.