X.________ – der von seinen Mitaktionären als Mann im Hintergrund ohne technisches/fachliches Know-how verstanden wurde – monierte auf der einen Seite seine mangelnde Involvierung und den mangelnden Informationsfluss bezüglich der vom Beschuldigten 1 betreuten Projekte, warf R.________ auf der anderen Seite aber verschiedentlich Verletzungen des Aktionärbindungsvertrags vor (vgl. dazu z.B. die E-Mail Korrespondenz und Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 26. Juni 2009 [pag. 04 002 055-04 002 059] und die E-Mails von X.________ von Anfang 2010).