18 Sinne gab er zu Protokoll, er sei E.________AG und der mache daher keine Unterscheidung zwischen E.________AG und N.________AG (pag. 05 001 003 Z. 86 f.). Es ist mit der Vorinstanz anzunehmen, dass der Beschuldigte 1 auch R.________ und X.________ mit diesem Verständnis gegenübertrat. Weiter schien er seinen Beitrag am Erfolg der E.________ AG höher zu gewichten, als das Zutun seiner beiden Mitaktionäre. In diesem Sinne führte er zumindest aus, R.________ habe zwar 100% Lohn von der E.____