626 Z. 155-167). Wie bereits in früheren Einvernahmen gab der Beschuldigte 2 auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung an, sie («wir» [gemeint er und der Beschuldigte 1]) hätten mit der Eröffnung des Geheimkontos versucht, einem Zugriff von R.________ Einhalt zu gebieten (pag. 1235 Z. 44 f.). Er gab des Weiteren unumwunden zu, er habe den Beschuldigten 1 bei den Verhandlungen zur Ausgleichung der seitens der bc.________ Firmen bezogenen Mehrbeträge unterstützt und auch bei der Ausarbeitung der Vorschläge mitgewirkt, welche sie R.________ mit Mail vom 22. November 2010 (vgl. dazu Ziff. 11.2 hiernach)