V.3 des Aktionärbindungsvertrags) und die vereinbarte feste Mindestdauer bis Ende 2010 (Ziff. XI.4 des Aktionärbindungsvertrags: «Die vorliegende Vereinbarung bleibt fest in Kraft bis Ende des Jahres 2010 und verlängert sich anschliessend auf unbestimmte Zeitdauer, wobei alle Parteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6. Monaten auf das Ende eines jeden Kalenderjahres, frühestens per 31. Dezember 2011, aufkündigen können.»). Anfänglich schien die Zusammenarbeit der Aktionäre zu funktionieren; zumindest entwickelten sich die Geschäfte der E.___