9.2 Aktionärbindungsvertrag und anfängliche Zusammenarbeit Ihre Verbindung innerhalb der E.________ AG regelten die drei Aktionäre und neuen Geschäftspartner mit dem Aktionärbindungsvertrag vom 12./14. Dezember 2005 (pag. 04 002 032 ff.). Der Inhalt wurde von der Vorinstanz in Ziff. 1.3.4. Bst. a (S. 21 f. der Urteilsbegründung, pag. 801 f.) zutreffend wiedergegeben. Speziell zu erwähnen sind an dieser Stelle einzig das strikte Konkurrenzverbot (Ziff. V.3 des Aktionärbindungsvertrags) und die vereinbarte feste Mindestdauer bis Ende 2010 (Ziff.