noch sehr überschaubar war. Angesichts dessen, dass die E.________ AG zuvor im Alleineigentum von R.________ gestanden hatte, er die von Anfang an gewinnbringenden Geschäftsteile einbrachte und er auch die meisten Aktien behalten konnte, erachtet das Gericht als erstellt, dass 16 er damals die treibende Kraft war und A.________ auf dessen Infrastruktur und technisches Know- How angewiesen war.