GmbH und der G.________GmbH war bzw. teilweise nach wie vor ist. Auch die Übertragung der Aktien bzw. Stammanteile der I.________ GmbH bzw. der J.________ GmbH (N.________AG) auf die G.________GmbH bereits am 10. September 2010, und damit vor dem endgültigen Bruch mit R.________, ist aufgrund der sich in den Nebenakten befindlichen Dokumente erstellt. Auch die in Ziff. I.b. umschriebenen Sachverhalte sind unbestritten: C.________ verfügte über die genannten Zeichnungsberechtigungen und sein Arbeitsvertrag wurde per 1. April 2010 von der E.________ AG auf die damalige N.________AG übertragen (heute J.___