8. Gesellschaften Die Vorinstanz hat vorab eine Übersicht der Gesellschaften erstellt, welche im Einflussbereich des Beschuldigten 1 oder von R.________ standen/stehen und welche die relevanten Veränderungen im Bereich der Firmenbezeichnungen, der Gesellschaftsverhältnisse und der Zeichnungsberechtigungen nachvollziehbar erklären. Auf ihre zutreffenden Erwägungen ist zu verweisen (S. 16-18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 796-798). Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit wird die zusammenfassende tabellarische Aufstellung der Vorinstanz integral übernommen (S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 796 f.):