Die Ausführungen beschränken sich dabei auf jene Teile, die für das Verständnis als erforderlich erachtet werden oder seitens der Parteien umstritten sind. Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens sind einzig die den Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalte. Deshalb geht die Kammer auch nicht näher auf die diversen abgeschlossenen oder noch hängigen Verfahren («Verfahren Datenklau» W 12 61; Schiedsverfahren; Strafverfahren im Zusammenhang mit der O.________AG in Liq: W 17 343; W 19 468) ein, in welchen sich die Parteien auch noch gegenüberstehen bzw. gegenüberstanden.