Auch die Kammer schliesst sich im Grundsatz dem Aufbau der Vorinstanz an und nimmt die konkreten Vorwürfe erst nach einem einleitenden Teil auf. Da der zeitliche Aspekt für die strafrechtliche Beurteilung der Handlungen der Beschuldigten vielerorts von entscheidender Bedeutung ist, geht die Kammer chronologisch vor und nimmt die Anklagepunkte jeweils im Kontext mit den Entwicklungen innerhalb der Gesellschaften bzw. mit den Spannungen auf, die zwischen den Aktionären immer wieder auftraten. Die Ausführungen beschränken sich dabei auf jene Teile, die für das Verständnis als erforderlich erachtet werden oder seitens der Parteien umstritten sind.