Andererseits ist es die Entwicklung des Verhältnisses der Aktionäre der E.________ AG zueinander, wobei insbesondere die zunehmend schwierige Beziehung zwischen R.________ und dem Beschuldigten 1 bzw. die Ereignisse, die schliesslich zum Bruch zwischen den beiden geführt haben, von besonderer Bedeutung sind. Die unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilenden Handlungen der Beschuldigten sind sodann nicht ohne den firmengeschichtlichen Hintergrund der E.________ AG bzw. denjenigen der diversen anderen Gesellschaften im jeweiligen Einflussbereich des Beschuldigten 1 und R.________ zu verstehen.