7. Vorbemerkungen Neben den oben umschriebenen Vorwürfen beleuchtet die Anklageschrift im Rahmen der Ziffern I. (Vorbemerkung) und II.1.1 (Vorausgehender Sachverhalt) diverse Umstände, welche für die strafrechtliche Beurteilung von Relevanz sind. Es sind dies einerseits Geschehnisse, welche den vorliegend zu beurteilenden Transaktionen zeitlich vorausgehen. Andererseits ist es die Entwicklung des Verhältnisses der Aktionäre der E._____