13 Beschuldigte 2, der Kenntnis von dieser Situation gehabt habe, habe die Rechnung visiert und die Überweisung ab einem Konto der E.________ AG auf ein persönliches Konto des Beschuldigten 1 veranlasst. Da der Beschuldigte 1 unmittelbar nach der Verwaltungssitzung vom 6. Januar 2011 aus dem Verwaltungsrat ausgetreten sei, habe der Zahlung der E.________ AG keine Gegenleistung entgegengestanden. Mit ihren Handlungen hätten die Beschuldigten der E.______