Im Wissen um seine für den 6. Januar 2011 traktandierte Abwahl als CEO der E.________ AG und der Beschränkung seiner Einzelzeichnungsberechtigung habe der Beschuldigte 1 der nämlichen Gesellschaft am 2. Januar 2011 sein Verwaltungsratshonorar pro 2011 von CHF 10'625.00 in Rechnung gestellt. Der