Gegenstand des Verfahrens sind insbesondere drei – nachfolgend vereinfacht umschriebene – Transaktionen: (1) Am 23. Dezember 2010 sollen die Beschuldigten die Saldierung eines zuvor im Namen der E.________ AG eröffneten (und vor den übrigen Verwaltungsräten geheim gehaltenen) Kontos (nachfolgend zuweilen als Geheimkonto bezeichnet) veranlasst und die sich darauf befindlichen CHF 600'087.15 an eine einzig vom Beschuldigten 1 beherrschte Gesellschaft überwiesen haben.