1411), verwies der Beschuldigte 1 in seiner Eingabe vom 22. Februar 2021 auf die Stellungnahme der beschwerten Drittpersonen, welche sich inhaltlich mit seiner Auffassung decke (pag. 1413). Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich am 19. Februar 2021 vernehmen. In Bezug auf die V.________ GmbH schloss sie sich den Ausführungen