__ GmbH mit Beschlag belegt und noch nicht freigegeben worden seien, hätte das wohl zu geschehen. Die Auskunft der AV.________ AG zum Konto der V.________ GmbH IBAN ________ vom 9. Februar 2021 (pag. 1403) wurde den Parteien am 10. Februar 2021 zugestellt (pag. 1408 ff.). Während der Beschuldigte 2 auf eine Stellungnahme zur Eingabe von Rechtsanwalt Dr. H.________ vom 26. Januar 2021 verzichtete (pag. 1411), verwies der Beschuldigte 1 in seiner Eingabe vom 22. Februar 2021 auf die Stellungnahme der beschwerten Drittpersonen, welche sich inhaltlich mit seiner Auffassung decke (pag.