Im Wesentlichen beantragte er die Aufhebung der bestehenden Kontosperren (pag. 1377; zu den Anträgen Ziff. 4 sogleich). Mit Verfügung vom 28. Januar 2021 gab die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, sich zur Eingabe von Rechtsanwalt Dr. H.________ zu äussern. Gleichzeitig wurde bei der AV.________ AG ein Sachstandsbericht zum Konto der V.________ GmbH IBAN ________, welches bis anhin weder Gegenstand der Anklage noch des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, eingeholt (pag. 1394 ff.). Die Privatklägerin liess sich bereits am 1. Februar 2021 vernehmen (pag.