Hierzu eröffnete die Kammer das Beweisverfahren erneut und setzte die für den 23. Dezember 2020 vorgesehene mündliche Urteilseröffnung ab (pag. 1343). 3.7 Für die neu ins Verfahren einbezogenen beschwerten Dritten beantragte der Beschuldigte 1 am 14. Januar 2021 eine Erstreckung der Frist zur Stellungnahme, welche ihm bis zum 26. Januar 2021 gewährt wurde (Verfügung vom 15. Januar 2021, pag. 1374 ff.). Namens der beschwerten Dritten und der V.________ GmbH reichte Rechtsanwalt Dr. H.________ am 26. Januar 2021 eine Stellungnahme ein. Im Wesentlichen beantragte er die Aufhebung der bestehenden Kontosperren (pag.