__ GmbH allesamt als beschwerte Dritte ins Verfahren miteinzubeziehen. Sie brachte ihnen das erstinstanzliche Urteilsdispositiv sowie die oberinstanzlich gestellten Anträge des Beschuldigten 1, der Privatklägerin und der Generalstaatsanwaltschaft zur Kenntnis und räumte ihnen die Möglichkeit ein, sich zum Schicksal der beschlagnahmten Vermögenswerte zu äussern. Hierzu eröffnete die Kammer das Beweisverfahren erneut und setzte die für den 23. Dezember 2020 vorgesehene mündliche Urteilseröffnung ab (pag.