Im Anschluss daran fand die geheime Urteilsberatung statt. Im Zuge dieser Beratung beschloss die Kammer am 22. Dezember 2020, die von den Kontensperren gemäss Ziffer III. 1 der Anklageschrift vom 16. Januar 2018 betroffenen Gesellschaften G.________GmbH, I.________ GmbH und J.________ GmbH allesamt als beschwerte Dritte ins Verfahren miteinzubeziehen.