Die übrigen Parteien stellten sich nicht gegen den entsprechenden Antrag und die Kammer nahm die Zinsberechnung zu den Akten (pag. 1253). 3.5 Bereits im Hinblick auf die im Frühjahr 2020 angesetzte Berufungsverhandlung hatte die Kammer je einen Strafregisterauszug und einen Leumundsbericht über die beiden Beschuldigten eingeholt (Beschuldigter 1: Leumundsbericht vom 28. März 2020 [pag. 1008 ff.], Strafregisterauszug vom 6. April 2020 [pag. 1006]; Beschuldigter 2: Leumundsbericht vom 13. März 2020 [pag. 993 ff.], Strafregisterauszug vom 6. April 2020 [pag.