Mit Schreiben seines Verteidigers vom 9. April 2020 (pag. 1022 ff.) liess der Beschuldigte 1 einerseits beantragen, es seien die Akten der Voruntersuchung W 17 343 und W 19 468 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, beizuziehen und es sei ihm anschliessend umfassende Akteneinsicht zu gewähren. Andererseits beantragte er, die oberinstanzliche Hauptverhandlung sei abzusetzen und auf später zu verschieben. Am 14. April 2020 stellte der Beschuldigte 2 unter Bezugnahme auf die Eingabe des Beschuldigten 1 die gleichen Anträge.