988) teilte Staatsanwalt K.________ hinsichtlich der am 21. September 2017 wegen ungetreuer Geschäftsführung eingereichten Strafanzeige mit, das Verfahren sei nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft hängig und werde weiter gegen unbekannte Täterschaft, die Verantwortlichen der E.________ AG, geführt. Staatsanwalt K.________ informierte sodann über Bankeditionen von Oktober 2019 und die – rechtshilfeweise – vorgesehenen nächsten Ermittlungshandlungen. 3.2 Mit Schreiben seines Verteidigers vom 9. April 2020 (pag.