Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 946) als auch die Privatklägerin (pag. 953) beantragten eine Abweisung der vom Beschuldigten 1 gestellten Beweisanträge. Mit Beschluss vom 5. Juli 2019 (pag. 976 ff.) hiess die Kammer die Beweisanträge des Beschuldigten 1 nur insoweit gut, als sie die Staatsanwaltschaft aufforderte, einen Sachstandsbericht hinsichtlich der am 21. September 2017 ge-