943 ff.) erklärte Staatsanwalt K.________ – der von der Generalstaatsanwaltschaft für das vorliegende Verfahren mit der Wahrung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben beauftragt worden war (Verfügung vom 6. November 2018, pag. 919 f.) – Anschlussberufung. Im Einzelnen wandte er sich gegen die erstinstanzlich ausgefällten Freisprüche und die Höhe der Strafen (pag. 944 f.). Mit Eingabe vom 17. Dezember 2018 (pag. 948 ff.) erklärte schliesslich die E._____