_, seine Berufung auf die ihn betreffenden erstinstanzlichen Schuldsprüche inkl. der damit verbundenen Straf- und Kostenfolgen, den Zivilpunkt und die Aufrechterhaltung der Kontosperren. Auch der Beschuldigte 2, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, focht das erstinstanzliche Urteil mit seiner Berufungserklärung vom 26. November 2018 (pag. 932 ff.) nur in Teilen an. Konkret wandte auch er sich gegen die ihn betreffenden Schuldsprüche inkl. Straf- und Kostenfolgen und den Zivilpunkt. In seiner Eingabe vom 11. Dezember 2018 (pag. 943 ff.) erklärte Staatsanwalt K.__