2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Beschuldigten je fristgerecht (der Beschuldigte 1 am 23. August 2018, pag. 772; der Beschuldigte 2 am 24. August 2018, pag. 774) die Berufung an. Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 5. November 2018 (pag. 781 ff.). In seiner Berufungserklärung vom 26. November 2018 (pag. 926 ff.) beschränkte der Beschuldigte 1, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, seine Berufung auf die ihn betreffenden erstinstanzlichen Schuldsprüche inkl. der damit verbundenen Straf- und Kostenfolgen, den Zivilpunkt und die Aufrechterhaltung der Kontosperren.