Betreffend den Beschuldigten 2, gegen welchen als Mittäter identische Tatvorwürfe zur Diskussion standen, fällte die Vorinstanz den gleichen Freispruch und die gleichen Schuldsprüche aus wie beim Beschuldigten 1 (Ziff. III. und IV. des Dispositivs) und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre. Auch ihm auferlegte sie die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 36’985.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschuldigten 1 für die Gesamtverfahrenskosten von CHF 73’970.00. Hinsichtlich des Zivilpunkts (Ziff. VI. des Dispositivs)