(nachfolgend Beschuldigter 2) für die Gesamtverfahrenskosten von CHF 73’970.00. Schliesslich verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten 1 zur Zahlung einer Ersatzforderung in der Höhe von CHF 650'000.00 an den Kanton Bern, welche in Anrechnung an ihre Zivilforderung der E.________ AG herauszugeben sei. Betreffend den Beschuldigten 2, gegen welchen als Mittäter identische Tatvorwürfe zur Diskussion standen, fällte die Vorinstanz den gleichen Freispruch und die gleichen Schuldsprüche aus wie beim Beschuldigten 1 (Ziff.