Zudem verurteilte sie ihn zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 36’985.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ (nachfolgend Beschuldigter 2) für die Gesamtverfahrenskosten von CHF 73’970.00. Schliesslich verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten 1 zur Zahlung einer Ersatzforderung in der Höhe von CHF 650'000.00 an den Kanton Bern, welche in Anrechnung an ihre Zivilforderung der E.________ AG herauszugeben sei.