1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. August 2018 sprach das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) frei von der Anschuldigung der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen zwischen dem 6. und 10. Januar 2011 zum Nachteil der E.________ AG (nachfolgend E.________ AG oder Privatklägerin; Vorwurf gemäss Ziff. 1.5 der Anklageschrift), ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung.