zur Bezahlung von CHF 1‘500.00 Genugtuung an C.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit I.________ und H.________. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. 1. Soweit A.________ vor erster Instanz freigesprochen wurde (50%), wird die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: