3. das Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 21.2.2017 (bedingte Strafe von 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit) widerrufen wurde unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 400.00 an A.________; 36 4. A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung von CHF 200.00 Schadenersatz an die F.________, 1701 Freiburg;