Auch gibt er an, eine schwangere Freundin zu haben. Diese neuen Aspekte vermögen jedoch – wie bereits betreffend die Gewährung des (teil-)bedingten Vollzugs – auch in Bezug auf die Landesverweisung nichts zu ändern, selbst wenn sämtliche Angaben vom Beschuldigten belegt wären. Die Kammer erachtet eine Landesverweisung von 6 Jahren als angemessen. Diese ist im Schengener Informationssystem SIS auszuschreiben.