16. Übertretungsbusse Die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse ist in Anbetracht der Vorstrafen und der Delinquenz des Beschuldigten während laufendem Verfahren angemessen. Der Beschuldigte beantragte denn auch die Bestätigung der Busse sowohl in der Berufungserklärung als auch anlässlich der Berufungsverhandlung. Demnach werden für den mehrfachen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung eine Busse von CHF 1‘800.00, für die geringfügige Sachbeschädigung eine Busse von CHF 300.00 (asperiert) und für den Drogenkonsum und das Fahren ohne gültigen