Diese gelangte zum Ergebnis, dass es die gesamten Umstände nicht erlauben würden, dem Beschuldigten ein weiteres Mal eine günstige Prognose zu stellen und dass deswegen eine unbedingte Strafe auszusprechen sei. Zu ergänzen gilt es, dass der Beschuldigte unterdessen mit Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 12.2.2019 ein weiteres Mal verurteilt worden ist, was nach wie vor für eine gewisse Unbelehrbarkeit spricht. In dieses Bild passt auch, dass der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung zu Protokoll gab, dieses zuletzt ergangene Urteil nicht zu kennen (pag. 2500 Z. 5).