14. Reformatio in peius, Zusatzstrafe und Strafzumessung für die weiteren Delikte Der Beschuldigte ist von der Vorinstanz für die beiden Schuldsprüche wegen Raubes und wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die Kammer kommt jedoch im Rahmen ihrer Strafzumessung bereits für den Schuldspruch wegen Raubes auf eine Freiheitsstrafe von mindestens 23 Monaten.