13.4.3 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte weist keine erhöhte Strafempfindlichkeit auf. 13.4.4 Zwischenfazit Täterkomponenten Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die Täterkomponenten zu einer Straferhöhung führen, wobei die Kammer eine Erhöhung um drei Monate als angemessen erachtet. 13.5 Fazit Einzelstrafe Gesamthaft resultiert demnach eine Freiheitsstrafe von mindestens 23 Monaten.