13.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Trotz abgeschlossenem und hängigem Strafverfahren hat der Beschuldigte weiter delinquiert. Zuletzt wurde er mit Urteil vom 12.2.2019 des Ministère public du canton de Fribourg wegen Hinderung einer Amtshandlung vom 15.12.2018 und einer Übertretung gegen das BetmG vom 13.12.2018 verurteilt. Der Beschuldigte wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen des Raubes z.N. von C.________ im vorliegenden Verfahren bis zuletzt von sich. Unter diesen Umständen kann ihm kein «Geständnisrabatt» gewährt werden.