der Urteilsbegründung). Es ist jedoch festzuhalten, dass über den Beschuldigten insgesamt wenig bekannt ist. Er hat während laufendem Strafverfahren des Ministère public du canton de Fribourg (JLM F 16 8714) delinquiert, wobei es in diesem um fünf verschiedene strafrechtlich relevante Sachverhalte ging, die sich vor dem 19.11.2016 ereignet haben und welche schliesslich zum Urteil vom 1.12.2016 des Ministère public du canton de Fribourg führten. Diesbezüglich kann im vorliegenden Verfahren nicht von einer einmaligen Entgleisung gesprochen werden.