Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass der Überfall nicht geplant war. Die von den Beteiligten an den Tag gelegte Brutalität ist jedoch erschreckend. Mehrere Männer haben ohne Vorwarnung mehrmals zugeschlagen. Daneben wurde C.________ zwei Mal mit einem Messer bedroht. Auch wenn der Messereinsatz nicht dem Beschuldigten zugeordnet werden kann, ist er diesem gleichwohl in einem gewissen Masse anzurechnen.