13. Einzelstrafe wegen Raubes, begangen am 19.11.2016 z.N. von C.________ 13.1 Objektives Tatverschulden 13.1.1 Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte ist mit anderen jungen Männern gegen C.________, der alleine unterwegs war, aus dem Nichts heraus recht massiv tätlich geworden, wobei dieser zusätzlich mit einem Messer bedroht worden ist. C.________ muss angesichts der mitten in der Nacht angreifenden und schlagenden Gruppe junger Männer ganz erhebliche Ängste ausgestanden haben und es verwundert nicht, dass dieser Vorfall sein Leben bis heute beeinflusst.