Den Raub, wegen welchem der Beschuldigte in diesem Verfahren zu verurteilen ist, beging er am 19.11.2016 während laufendem Verfahren zum Urteil vom 1.12.2016 des Ministère public du canton de Fribourg. Die Delikte des im vorliegenden Verfahren erstinstanzlich zu einer Verurteilung geführt habenden und bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte datieren vom 5.3.2017 und vom 3.8.2017, mithin kurz nach Entlassung aus der Untersuchungshaft im hier zu beurteilenden Verfahren.