Der Beschuldigte hat die zur Diskussion stehenden Taten vor Inkrafttreten des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 1.1.2018 begangen, die Beurteilung erfolgt aber erst nachher. Sah das alte Recht für den einfachen Raub noch eine Sanktion von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen Geldstrafe vor, ist nach der neuen Gesetzesfassung mindestens eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auszusprechen. Den Raub, wegen welchem der Beschuldigte in diesem Verfahren zu verurteilen ist, beging er am 19.11.2016 während laufendem Verfahren zum Urteil vom 1.12.2016 des Ministère public du canton de Fribourg.